Klimaoffensive - durch kommunale CO2-Förderprogramme

 

Im Jahr 2035 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten).

Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018

https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html

 

Klimaschutz in den Kommunen muss nicht an fehlenden Haushaltsmitteln, potentiellen Standorten für erneuerbare Energietechniken oder fehlenden Fördermittel für Energieendverbraucher scheitern.

Denn mit erneuerbaren Konjunkturprogrammen können gleichzeitig:

 

Antworten für eine erneuerbare Energiewende für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch:

 

 

Idee

CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Aktionen von Bürgerinitiativen / Energieversorger und kommunale Verwaltungen bringen das CO2-Krisenthema immer wieder in den Fokus

Umsetzung

Technik:

Auf städtischen/kommunalen Gebieten entstehen erneuerbare Energieanlagen (Windkraft / Photovoltaik / Solarthermie / Wasserstoff mit Strom- und Wärmespeicher. Daran angeschlossen sind Nahwärmenetze und ein Ökostromnetzverbund

Energieversorger / Bürgerenergiegemeinschaft betreiben die Anlage und zahlen an die Kommune Pacht hierfür. Diese errichtet mit den Einnahmen eigene Erneuerbare Energieanlagen und kauft erneuerbare mobile Gemeindefahrzeuge.

Die Anlagen werden so ausgelegt, dass die Energienachfrage gedeckt wird. Durch das Prinzip Angebot = Nachfrage entsteht ein energetisches Gleichgewicht.

Wird beim Verlegen der Nahwärmerohleitungen gleichzeitig Glasfaserkabel für Digitalisierung eingezogen, entstehen gleich mehrere posotive Effekte wie Wertsteigerung der Gebäude, weniger Leerstand und letztlich weniger Landflucht in die Stadt wegen der Option Home-Office und der Konkurrenzfähigkeit kleinerer Betriebe.

Hier können durchaus auch Überschüsse eingeplant werden, welche im Sommer den Überschussstrom für den Winter  erzeugen. Auch der Energieverkauf in die nächsten größeren Städte kann im Wirtschaftsplan eine wichtige rolle spielen.

 

Verwaltung / Personen:

Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale in ihren Bereichen aufzuzeigen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Kommunen beteiligt sind.

Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen (internen) Preis. Alle Kommunen sowie die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein.

So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von nicht fossilen Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden.

In einem parallel laufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND).

Auf einer eigenen Webseite der Kommune und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler (wenn gewünscht) und Verwendung der FOND-Mittel gelistet.

 

WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Kommune und alle Unternehmen freiwillig. So muss der Magistrat / Gemeindeparlament daher keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert.

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne kommunale Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar.

Falls nicht schon vorhanden wird ein neuer Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Unser Kommune wird bis spätestens 2035 Klimaneutral (Nettonull).

 

Strom

Viele Großstädte können auf eigenem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher oft ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden.

Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom / Wärme entstehen durch:

 

Aktion/Maßnahme: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne

Verwaltung / Administration

Da eine Solarsatzung oft schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden:

 

a) Jede(r) Hausbesitzer(in) / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat.

Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten.

In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen.

Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen.

Durch technische Weiterentwicklungen sind Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Kommune über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an.

Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird sind auch die Kommunen dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erstellen, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen. Hierfür dürfte eine Rechtsgrundlage zumindest für die Abgabe der Stellungsabgabe vorliegen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern.

 

b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe oder einer Fehlbelegungsabgabe im Wohnungsmietbereich auch eine Art PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung (falls vorhanden) sind Bußgelder fällig.

Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig beschreitet die Kommune absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht.

 Basis für Förderungen

Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote.

 

c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, (möglichst mit Speicher), erhält die/der Gebäudebesitzer/in eine kommunale Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen.

 

"Strafandrohung"

Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt.

Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp ca. 13 Millionen Wohngebäude mit energetischem Sanierungsbedarf in Deutschland und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: unendlich-viel-energie.de).

In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort an die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können.

Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme - oder es muss anders schmerzen.

 

Wichtiger Vorteil:

viele Gebäudebesitzer/innen werden der kommunalen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen.

Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Damit steigt die Sanierungsquote im Bestand.

 

Belohnung für geplante Photovoltaikanlage

Sonderkonditionen bei lokalen Energieversorgern. Diese könnten sein:

 

Gebäudewärme

 

Für Gebäude, die nicht an Nahwärme angeschlossen werden können, kann die Kommune auch selbst Programme auferlegen.

Die Förderungssumme hierfür erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig erneuerbare Kombinationssysteme Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung installiert wird.

 

Erneuerbare Kombinationssysteme

Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle Techniken berücksichtigt.

Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 40 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen.

Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss:

https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf

und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future.

Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir CO2-Einsparquoten siehe "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html" Link.

Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %.

Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet.

Nachtspeicheröfen verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung bis zu 70 %, sinkt der Strombezug aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nutzung von Nachtspeichergeräte ist damit beantwortet.

Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik, für niedrigen Infrarot-Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen.

Hier liegt auch ein großes Potential für Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen Ölheizungen nicht mehr vorhanden sind entstehen neue Flächen, die von der Hausverwaltung neu vermietet werden können (beispielsweise als Keller).

WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen.

 

Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend

für lokale Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise:

 

Details hierzu stehen im Konzept: „Energetisches Gleichgewicht“. (Link in Kürze hier verfügbar).

 

Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt:

Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch die bisherige Praxis Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen.

 

WICHTIG: mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar.

Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen (siehe auch Energiefachbuch für Studenten und Architekten: „Optimal Energie sparen beim Bauen, Sanieren und Wohnen“).

Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer/innen oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar.

Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL

(Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Zusendung auf Nachfrage).

 

Verkehr

Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen

 

Grundsätzliches:

a) eigene Kommunal-Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden

b) ein Rückgang von PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam.

c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen im Bestand/Neubau, sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes.

d) gleichzeitig muss bei jeder kommunalen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von den kommunalen Gebietsgrenzen stehen.

e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden.

 

Finanzierung:

Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden.

Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen.

 

WICHTIG: Die Kommunen brauchen hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren.

 

ÖPNV – Busse

Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt.

Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge und den Oberleitungen nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden.

In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah eine Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt, muss nicht zu lange warten.

 

ÖPNV-Stadtbahn

Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen.

Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anzupassen und den Betriebsstrom erneuerbar zu liefern

 

Radverkehr

Hier sollten Radkonzepte der Fahrrad- und Mobilitätsverbände genutzt werden. Einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung kann gestartet werden.

 

Flughafen

Alle Flughäfen in der Region haben ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschlepper, Hybridsystemen an Flugzeuge und den Betriebsstrom für den gesamten Flughafen.

 

Schiff

Alle Schiffe, die an einem Flussufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt.

Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind.

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Hinweis: Bildquelle Energieleitwert: eigene Grafik / kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme  / Impressum