Klimaoffensive - durch kommunale CO2-Förderprogramme
Im Jahr 2035 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu
erneuerbaren Energien fertig sein. Denn es ist
wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um
die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in:
https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von
klimawirksamen
Klimaschutzfakten).
Klimaschutz in den Kommunen muss nicht an fehlenden Haushaltsmitteln, potentiellen Standorten für erneuerbare Energietechniken oder fehlenden Fördermittel für Energieendverbraucher scheitern.
Denn mit erneuerbaren Konjunkturprogrammen können gleichzeitig:
die in Klimaschutzplänen festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden
oft schwierige politische Lage beim Klimaschutz in den kommunalen Parlamenten elegant umgangen werden
sich selbst finanzierende CO2-Förderprogramme aufgelegt werden
leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen
die Sanierungsquote im Gebäudebestand durch erneuerbare Energien drastisch erhöhen
relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermitteln
die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll klären
neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren, an denen die Kommunen beteiligt sind
Tristesse von "abgehängten Dörfern" beenden durch:
- Energiearmut wesentlich eindämmen
- Wertschöpfung in der Region bleibt
- Gebäudeleerstand beendet wird / Immobilienwerte steigen
- Digitalisierung voran kommt
- Kaufkraft steigt
- neue Freizeit- und Kulturangebote geschaffen werden
- Mobilität erneuerbar wird und weniger Fahrten anfallen (besonders Pendlerströme in die Stadt nehmen ab).
Antworten für eine erneuerbare Energiewende für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch:
stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten, kommunalen und unternehmerischen Auftraggebern
Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen, Aktionstage und zentrale Informationsstellen (alle Sektoren) rund um ernuerbare Energien
an einem Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Kommune / Stadt / Kreis beteiligt sind
erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft im gesamten Umland der Städte und Gemeinden
neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente:
über einen CO2-Fond
Bürgerenergiegemeinschaften
Crowdfunding / Crowdfinancing
Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquoten, beispielsweise im Gebäudebestand
Contracting
Leasing.
Idee
CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin /
Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas.
Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme
fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld,
welches sonst ausgegeben würde, fließt in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in
einen Fond, wo auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an
Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
können.
Umsetzung
Technik:
Auf städtischen/kommunalen Gebieten entstehen erneuerbare Energieanlagen (Windkraft / Photovoltaik / Solarthermie / Wasserstoff mit Strom- und Wärmespeicher. Daran angeschlossen sind Nahwärmenetze und ein Ökostromnetzverbund
Energieversorger / Bürgerenergiegemeinschaft betreiben die Anlage und zahlen an die Kommune Pacht hierfür. Diese errichtet mit den Einnahmen eigene Erneuerbare Energieanlagen und kauft erneuerbare mobile Gemeindefahrzeuge.
Die Anlagen werden so ausgelegt, dass die Energienachfrage gedeckt wird. Durch das Prinzip Angebot = Nachfrage entsteht ein energetisches Gleichgewicht.
Wird beim Verlegen der Nahwärmerohleitungen gleichzeitig Glasfaserkabel für Digitalisierung eingezogen, entstehen gleich mehrere posotive Effekte wie Wertsteigerung der Gebäude, weniger Leerstand und letztlich weniger Landflucht in die Stadt wegen der Option Home-Office und der Konkurrenzfähigkeit kleinerer Betriebe.
Hier können durchaus auch Überschüsse eingeplant werden, welche im Sommer den Überschussstrom für den Winter erzeugen. Auch der Energieverkauf in die nächsten größeren Städte kann im Wirtschaftsplan eine wichtige rolle spielen.
Verwaltung / Personen:
Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale in ihren Bereichen aufzuzeigen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Kommunen beteiligt sind.
So ist es kaum nachvollziehbar, warum
bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von
nicht fossilen Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden.
In einem
parallel laufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse
erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen
Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND).
Auf einer eigenen Webseite der Kommune und einer neu einzurichtenden
Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der
aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler (wenn gewünscht) und Verwendung der
FOND-Mittel gelistet.
WICHTIG:
diese FOND-Einzahlungen sind für die Kommune und alle Unternehmen freiwillig. So muss der Magistrat /
Gemeindeparlament daher keine Satzung
erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert.
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne
kommunale Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben
beteiligen und in die Kampagne integriert werden.
Falls nicht schon vorhanden wird ein neuer Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines
Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt:
Unser Kommune wird bis spätestens 2035 Klimaneutral (Nettonull).
Strom
Viele Großstädte können auf eigenem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus
zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare
Energieerzeuger decken. Es muss daher oft ein
neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt
werden.
Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare
Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für
Ökostrom / Wärme entstehen durch:
Delta-Belegung
bifaziale Doppelmodule oder Belegung
Agro-PV für Grünflächen
Folien-PV für nicht rechteckige Flächen
blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr
Denkmalschutz-Anlagen
unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module
Hybridmodule mit Solarthermie integriert
durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module
Fließwasserturbinen
Kleinwindkraftanlagen
Fassaden/Balkonkraftwerke
Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und
gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich.
Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet
Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern.
viele Flüsse sind für Fließwasserturbinen geeignet.
Aktion/Maßnahme: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne
Verwaltung / Administration
Da eine Solarsatzung oft schwierig durchzusetzen ist, sollten andere
ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden:
a) Jede(r) Hausbesitzer(in) / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine
Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat.
Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert,
da zahlreiche Unternehmen händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre
Dächer verpachten.
In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition,
Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen
dürfen den Eigenstrom selbst nutzen.
Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben,
müssen dies nachweisen.
Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird sind auch die Kommunen
dem Pariser Klimaschutzabkommen
verpflichtet so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erstellen, um
jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen. Hierfür dürfte eine
Rechtsgrundlage zumindest für die Abgabe der Stellungsabgabe vorliegen. Wenn nicht, wird es
sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern.
b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe oder einer
Fehlbelegungsabgabe im Wohnungsmietbereich auch eine
Art PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Bei
Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung (falls vorhanden) sind Bußgelder
fällig.
Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr
Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur
Verfügung zu stellen.
Gleichzeitig beschreitet die Kommune absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität
als Sektorkopplung zu fördern. Die
bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im
Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine
Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht.
Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu
knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu
verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und
umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote.
c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden)
eine Photovoltaikanlage installiert, (möglichst mit Speicher), erhält die/der
Gebäudebesitzer/in eine kommunale Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den
eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr
anfallenden CO2-Quoten.
"Strafandrohung"
Wer nicht innerhalb
einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit
Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung
für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in
günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls
zeitlich eingeschränkt.
Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp ca. 13 Millionen Wohngebäude mit energetischem Sanierungsbedarf in Deutschland und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: unendlich-viel-energie.de).
In nachvollziehbaren und
einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in
diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort an die Frage nach der nicht
vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können.
Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem
Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese
richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme - oder es muss anders
schmerzen.
Wichtiger Vorteil:
viele Gebäudebesitzer/innen werden der kommunalen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose
Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit
und Förderungen“ ankreuzen.
Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen.
Damit steigt die Sanierungsquote im Bestand.
Belohnung für geplante Photovoltaikanlage
Sonderkonditionen bei lokalen Energieversorgern. Diese
könnten sein:
s
(k
Für Gebäude, die nicht an Nahwärme angeschlossen werden können, kann die Kommune auch selbst Programme auferlegen.
Die Förderungssumme hierfür erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig erneuerbare Kombinationssysteme Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung installiert wird.
Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle Techniken berücksichtigt.
Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als
40 % fossile
Brennstoffe pro Gebäude erreichen.
Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile
Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe
Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss:
und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future.
Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine
Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen.
Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt
>60 %
Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen,
welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der
städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet.
Nachtspeicheröfen verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung bis zu 70 %, sinkt der Strombezug aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nutzung von Nachtspeichergeräte ist damit beantwortet.
Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik, für niedrigen Infrarot-Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen.
Hier liegt auch ein großes Potential für Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die
CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND
ausgezahlt.
für lokale Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise:
Energie-Wende-Beratungen
Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme
Wartung erneuerbarer Energietechniken
Speicherungen.
Details hierzu stehen im Konzept: „Energetisches Gleichgewicht“.
(Link in Kürze hier verfügbar).
Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt:
Solarthermie für Heizung / Warmwasser
Wärmepumpen
Wärmepuffer-Schichtspeicher
Eisspeicher
erneuerbare Kombinationsanlagen
die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung
Techniken zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen und zum Müll los werden.
Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen
Biogasmethanfabriken und der Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff /
Methan ändert sich auch die bisherige Praxis Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur
Stromnetzeinspeisung zu nutzen.
WICHTIG:
mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit
Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort
nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind
die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar.
Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer
drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen (siehe auch Energiefachbuch
für Studenten und Architekten: „Optimal Energie sparen beim Bauen, Sanieren und
Wohnen“).
Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer/innen oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe
niemals erreichbar.
Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL
(Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im
gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Zusendung auf Nachfrage).
Verkehr
Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen
Grundsätzliches:
a) eigene Kommunal-Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden
b) ein Rückgang von PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam.
c)
Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen im Bestand/Neubau, sind ebenfalls
Bestandteil eines Wettbewerbes.
d) gleichzeitig muss bei jeder kommunalen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen
sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können
auch außerhalb von den kommunalen Gebietsgrenzen stehen.
Finanzierung:
Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting /
Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle
in Betracht gezogen werden.
Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann
auch über neue Finanzierungsformen erfolgen.
WICHTIG: Die Kommunen brauchen hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren.
ÖPNV – Busse
Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je
nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu
Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und
Brennstoffzelle bestellt.
Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge und den
Oberleitungen nicht
wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden.
In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die
Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl
von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah eine Bestellung rausgehen.
Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es
tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt, muss nicht zu lange warten.
ÖPNV-Stadtbahn
Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen.
Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anzupassen und den Betriebsstrom erneuerbar zu liefern
Radverkehr
Hier sollten
Radkonzepte der Fahrrad- und Mobilitätsverbände genutzt werden. Einen speziellen Wettbewerb mit
Bürgerbeteiligung kann gestartet werden.
Flughafen
Alle Flughäfen in der Region haben ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschlepper, Hybridsystemen an Flugzeuge und den Betriebsstrom für den gesamten Flughafen.
Schiff
Alle Schiffe, die an einem Flussufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus
erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren
Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche
Kostenrechnung zugeschickt.
Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die
Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit
Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind.